Pflegeheim des Sensebezirks
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Finanzierung
"Kann ich mir das überhaupt leisten? Was für Kosten kommen auf mich zu? Wieviel verschlingt so ein Heimaufenthalt? Kann ich finanzielle Unterstützung beantragen und wenn ja welcher Art?"

Wir geben Ihnen gerne Auskünfte betreffend einer Heimfinanzierung und erstellen mit Ihnen ein Grobbudget. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Pflegedienstleiterin, Frau Elsbeth Thomann.

In den allermeisten Fällen kann ein Heimaufenthalt mit dem persönlichen Vermögen und mit Unterstützung der verschiedenen Subventionsgelder durch den Bewohner selber finanziert werden. Fürsorgegelder einer Wohnsitzgemeinde sind selten dafür nötig.

Welches sind die Finanzierungsquellen und an wen fliessen die Beiträge?

AHV / IV - Rente Auszahlung an den Versicherten
Ergänzungsleistungen Auszahlung an den Versicherten
Evtl. Hilflosenentschädigung Auszahlung an den Versicherten
Krankenkassenbeitrag Auszahlung an das Pflegeheim
Kantonale Subvention Betreuung Auszahlung an das Pflegeheim

Für die Einschätzung Ihrer persönlichen Situation brauchen wir folgende Angaben, welche wir selbstverständlich diskret behandeln:

- AHV / IV-Rente - Ergänzungsleistungen AHV / IV
- Hilflosenentschädiung - Pensionskassen
- SUVA oder andere Versicherungen - Lebensversicherungen
- Brutto- Vermögenseinkünfte - Andere Einkünfte
- Sofern andere Hypotheken - Mieteinkünfte

Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. 

Hilflosenentschädigung

Hilflos ist, wer bei den alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd Hilfe von Dritten benötigt.

Wer Ergänzungsleistungen oder eine Altersrente bezieht und in schwerem oder mittelschwerem Grade hilflos ist, kann zusätzlich eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen.

Der Heimbewohner wird beim Eintritt auf Grund seiner Pflegebedürftigkeit in einen Abhängigkeitsgrad eingeteilt (A, B, C oder D). Falls die Einstufung einen "C oder D - Fall" ergibt, muss zusätzlich ein Gesuch für eine Hilflosenentschädigung eingereicht werden. Die Wartefrist zur Erlangung der Hilflosenentschädigung beträgt ein Jahr. 

Falls Sie Fragen zur Geltendmachung dieser finanziellen Hilfen benötigen, stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.

 

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