| "Kann ich mir das überhaupt leisten? Was für Kosten kommen auf mich zu?
Wieviel verschlingt so ein Heimaufenthalt? Kann ich finanzielle Unterstützung
beantragen und wenn ja welcher Art?"
Wir geben Ihnen gerne Auskünfte betreffend einer Heimfinanzierung und
erstellen mit Ihnen ein Grobbudget. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die
Pflegedienstleiterin, Frau Elsbeth Thomann.
In den allermeisten Fällen kann ein Heimaufenthalt mit dem persönlichen
Vermögen und mit Unterstützung der verschiedenen Subventionsgelder durch den
Bewohner selber finanziert werden. Fürsorgegelder einer Wohnsitzgemeinde sind
selten dafür nötig.
Welches sind die Finanzierungsquellen und an wen fliessen die Beiträge?
| AHV / IV -
Rente |
Auszahlung an
den Versicherten |
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Ergänzungsleistungen |
Auszahlung an
den Versicherten |
| Evtl.
Hilflosenentschädigung |
Auszahlung an
den Versicherten |
|
Krankenkassenbeitrag |
Auszahlung an
das Pflegeheim |
| Kantonale
Subvention Betreuung |
Auszahlung an
das Pflegeheim |
Für die Einschätzung Ihrer persönlichen Situation brauchen wir folgende
Angaben, welche wir selbstverständlich diskret behandeln:
| - AHV / IV-Rente |
- Ergänzungsleistungen AHV / IV |
| - Hilflosenentschädiung |
- Pensionskassen |
| - SUVA oder andere Versicherungen |
- Lebensversicherungen |
| - Brutto- Vermögenseinkünfte |
- Andere Einkünfte |
| - Sofern andere Hypotheken |
- Mieteinkünfte |
Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das
Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher
Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.
Hilflosenentschädigung
Hilflos ist, wer bei den alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd Hilfe von
Dritten benötigt.
Wer Ergänzungsleistungen oder eine Altersrente bezieht und in schwerem oder
mittelschwerem Grade hilflos ist, kann zusätzlich eine Hilflosenentschädigung
der AHV geltend machen.
Der Heimbewohner wird beim Eintritt auf Grund seiner Pflegebedürftigkeit in
einen Abhängigkeitsgrad eingeteilt (A, B, C oder D). Falls die Einstufung einen
"C oder D - Fall" ergibt, muss zusätzlich ein Gesuch für eine
Hilflosenentschädigung eingereicht werden. Die Wartefrist zur Erlangung der
Hilflosenentschädigung beträgt ein Jahr.
Falls Sie Fragen zur Geltendmachung dieser finanziellen Hilfen benötigen,
stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.
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